zurück zur Nachkommentafel Heintges Conrad
HEINTGES
|
| Nach Conrad
Damissens Eheschließung findet sich der erste
schriftliche Beleg über seinen Werdegang in der
Dordrechter Grundsteuerliste von 1619, wo er mit
"9 ponden" (= Gulden) für ein von
Marinus Augustijnsz gemietetes Haus "op de
Riedijk" aufgeführt ist. Bereits im darauffolgenden Jahr, am 14. Februar 1620 kauft er für 1290 Gulden ein Haus auf dem Riedijk, und zwar das Haus neben dem von Marinus Augustijnsz., seinem bisherigen Vermieter. Die Hälfte der Kaufsumme zahlt er sofort, die andere Hälfte in Raten. Für dieses Haus zahlt er 6 ponden 6 schellingen Grundsteuer. In der Steuerliste von 1622 ist der Harnischmacher Coenraet Damasz mit Ehefrau und 3 Kindern sowie 4 Leerjongens aufgeführt und wird hier mit 9 Gulden deutlich höher veranschlagt als die anderen in Dordrecht ansässigen Schmiede. |
![]() |
Am 5. Februar 1624 bürgen Coenraet Damisz. und Dirck Pijl für den Beitelschiffer Evert Jansz. Plat, aus Ruhrort, der für 500 Gulden ein Haus kauft.
Ein erster Hinweis auf das Alter des Coenraet Damasz findet sich in der folgenden Urkunde:
Am 29. Mai 1625 bescheinigen Hendrick Schouten, Schwertmacher, ungefähr 68 Jahre, Denis van der Poele, Harnischmacher, ungefähr 45 Jahre, Coenraet Dames, auch Harnischmacher, ungefähr 38 Jahre, Hendrick Meertsen, ungefähr 29 Jahre, "hooren beslaeger" und Pieter Ber, Uhrmacher, ungefähr 26 Jahre, alle Bürger von Dordrecht, dass sie Gerrit de Haen, seit ca. 2 Jahren Uhrmacher in Dordrecht, als einen ehrenwerten, guten und sittsamen Man kennen, so wie es von einem Dordrechter Bürger erwartet wird.
In den Dordrechter Notariatsurkunden sind unzählige Einträge vorhanden, in denen Coenraet Damisz erwähnt wird, so z.B. in der Verkaufsurkunde eines Hauses genannt "de Twee Mosquetten" vom 12. Februar 1626: Das Haus des Coenraet Damisz steht neben dem "de Twee Mosquetten" genannten Haus.
Spannend sind allerdings die Testamente, die fast immer nähere Angaben zu den Angehörigen enthalten. Am 29.6.1625 wird erstmalig ein Testament erwähnt - leider ist im Stadtarchiv von Dordrecht keine Kopie hiervon vorhanden aber in einem weiteren Testament vom 6. Juni des folgenden Jahres werden einige wesentliche Punkte aus diesem Testament bestätigt. Es wird hierin zusätzlich vereinbart, dass der jeweils Überlebende 75 Gulden an die Armen in Dordrecht und 25 Gulden an die Armen des Geburtsortes des Verstorbenen zahlen soll. Falls Conrad ohne eigene Nachkommen vor Selijken verstirbt, soll sein Bruder Alff, bzw. dessen Kinder, eine Summe von 800 Gulden erhalten, alle anderen Legate des Testaments vom 29.6.1625 bleiben bestehen - sowohl das Legat für Alffs Sohn Conrad, wie auch alle anderen. Falls Selijken zuerst verstirbt, erhält ihr Halbbruder Pieter Jansz, bzw. seine Kinder, einen Betrag von 800 Gulden und das Legat für Pieters Tochter Zelijken bleibt bestehen.
Eine andere interessante Urkunde, in der es weder um testamentarische noch geschäftliche Verfügungen geht wird am 18 Sept. 1626 notariell aufgenommen: Das Dienstmädchen und der Knecht im Hause des Coenraet Damesz. sowie der Harnischmacher-Lehrling Coenraet Schellenbeeck bestätigen, dass Coenraet Damasz. seinen Lehrling Pieter Coenraets zwei mal geschlagen hat, da dieser vor anderen Leuten behauptet hat, dass sein Meister ihn wie einen Galeeren-Sklaven behandel. Daraufhin hat Pieter seinen Lehrherrn Coenraet Damesz. sowie dessen Frau, die sehr krank ist, und das vorgenannte Dienstmädchen angegriffen und anschließend die Fliesen des Küchenfußbodens mit einer schweren Eisenstange zerschlagen. Als Jan Georgii, auch Harnischmacher, mit Pieter anschließend ein Gespräch führen wollte, insbesondere weil er eine kranke Frau angegriffen hat, sagte Pieter er fühle sich nicht schuldig sondern wünschte er hätte seiner Herrin "wat meer gegeven".
Über die Handelsbeziehungen des Coenraet Damasz erfährt man in einer Urkunde vom 29.12.1626, als er einem Händler in Middelburg die Vollmacht erteilt, in seinem Namen die Zahlung für eine Lieferung von 23 Schwertblättern einzufordern. (ONA 55, f. 626)
Gelegentlich gibt es auch Unstimmigkeiten mit Partnern. So bescheinigen Jan van Essche und Hendrick Ruijssenburch auf Ansuchen des Schwertmachers Jan van Huijlenberch aus Geertruidenberg am 11 März 1627 vor dem Notar D. Eelbo: Ungefähr im Juli 1626, das genaue Datum ist ihnen nicht mehr bekannt, werden sie als Vermittler zu dem "Cardinaelshoet" genannten Haus am Riedijk gerufen, um in einer Auseinandersetzung betreffend eine Lieferung von Harnischen und Zubehör, die Coenraet Damasz von Van Huijlenberch gekauft und in einem Haus am Riedijk, genannt "het Hoeffijser" gelagert hat, zu schlichten. Im Beisein der beiden Zeugen einigen sie sich, den Streit unter der Bedingung beizulegen, dass Van Huijlenberch 3 Helme und zwei Arm-Stücke liefern würde, vorausgesetzt Coenraet Damasz liefere ihm ohne weitere Berechnung einen Kammhelm.
Im Oktober 1631 finden wir Coenraet Damisz, harnismaker, 43 Jahre alt in den Notariatsakten erwähnt, als er eine Aussage im Zusammenhang mit dem Untergang eines Schiffes und dem Verlust von Waren macht. - Diese Akte scheint nicht mit den Handelsbeziehungen des Coenraet in Zusammenhang zu stehen, ist aber von Interesse, da hier nochmals sein Alter erwähnt wird.
Am
25 März 1632 lassen die Eheleute in ihrem Hause am
Riedijk von Notar D. Eelbo ein neues Testament
aufzunehmen. Sie vermachen den Armen der Reformierten
Kirche Dordrecht hierin 100 Gulden und den Armen ihrer
Geburtsorte 50 Gulden.
Beide bestimmen sich gegenseitig als Alleinerben und
bestimmen, dass den gemeinsamen Kindern eine Ausbildung
die ihnen zusagt ermöglicht werden soll und sie bis zu
ihrer Volljährigkeit bzw. Eheschließung gut versorgt
werden. Bei Heirat sollen sie vorausgesetzt die
Eheschließung erfolgt mit Zustimmung des überlebenden
Elternteils - insgesamt 10.000 Gulden erhalten, jeweils
ein Bett mit Zubehör und Wäsche und Tafelwäsche von
guter Qualität. Die Summe von 10.000 Gulden ist in
gleiche Teile aufzuteilen. Falls eines der Kinder
verstirbt sollen dessen Anteile gleichmäßig auf die
anderen aufgeteilt werden. Stirbt Coenraet Damasz vor
seiner Ehefrau ohne minderjährige oder unverheiratete
Kinder zu hinterlassen, wird das vorgenannte Erbe an
seine Ehefrau übergehen, die verpflichtet ist seinem
Bruder Alff Dames 3.000 Gulden, dem Sohn seines Bruders
Hendrick Dames, unter Berücksichtigung der bereits vom
Vater erhaltenen Güter, 100 Reichstaler (1 Rtlr = 2,50
Gulden), und seinem Halbbruder aus der zweiten Ehe seines
Vaters 200 Gulden zukommen zu lassen..
Stirbt sie zuerst, ohne minderjährige oder
unverheiratete Kinder zu hinterlassen, geht das Erbe an
ihren Ehemann, der sich verplichtet ihrem Bruder Pieter
Jansz. 3000 Gulden, den Kindern ihres verstorbenen
Halbbruders Frederick Jansz. jeweils einen Goldgulden,
dem Sohn von Iffgen Fredericks ebenso einen Goldgulden
und den beiden Kindern der Mette, deren Namen Coenraet
und Anneken Hartloffs ist, einen Rosenobel, der Ursel
Hartloffs, die als Mädchen in ihrem Haus lebt, 200
Gulden und der Ehefrau von Rutgert Jansen einen
Goldgulden zu überlassen. Zum Vormund ihrer Kinder
bestellen sie sich gegenseitig gemeinsam mit Jan
Hermansz. van Essche und Albert Jansz.
Aus der Steuerliste von 1633 ist zu ersehen, dass die Familie zu dieser Zeit noch am Riedijk wohnt und im Juli 1634 werden Coenraet Damisz, Denis van der Poel und Gillis Engelsen alle meester harnaschmakers, borgers deser Stede, van competenten ouderdom, persoonen van eere ende goeden geloove in einer weiteren Notariatsurkunde erwähnt.
In einer Akte des Kirchenrates wird am 28.6.1635 von einer Auseinandersetzung zwischen dem bereits zuvor erwähnten Dynonijs van der Poel und Coenraet Damisz berichtet. Coenraet Damisz behauptet Kürassiere an Van der Poel geliefert zu haben, Dyonijs van der Poel und seine Frau hingegen behaupten von einer solchen Lieferung nichts zu wissen und er verweigert die Zahlung. Ein Pfarrer sowie ein Mitglied des Ältestenrates nehmen sich dieser Sache an und obgleich sie der Meinung sind, Coenraet Damisz könnte Recht haben, sehen sie keinen Weg Dyonijs van der Poel zu einer Zahlung dieser Lieferung zu zwingen. Um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden vermittelt das Konsistorium der reformierten Kirche und Coenraet Damisz zieht seine Forderung unter der Bedingung zurück, dass van der Poel eine Summe an die Armenkasse zahlt. Diese Vereinbarung wird mit Handschlag besiegelt ( .is de hant der broederschap den anderen gegeven).
1636 nehmen die Eheleute Coenraet Damisz und Selijken Jansdr. vor Notar Eelbo ein neues Testament auf in dem sie sämtliche ihrer früheren Testamente, Nachträge etc. insbesondere das vom 25. März 1632 widerrufen. Sie vermachen jetzt den Armen der Holländisch Reformierten Kirche Dordrecht eine Summe von 200 Gulden und den Armen ihrer Heimatorte 100 Gulden. Aufgrund der gegenseitigen Zuneigung, Liebe und ehelichen Freundschaft zwischen ihnen sowie anderen wichtigen Gründen ernennen sie sich gegenseitig als Allein- und Universalerben aller Güter, die der Erstverstorbene hinterlässt, ohne Ausnahme und zur freien Verfügung. Jedoch unter der Bedingung, dass der Überlebende die gemeinsamen Kinder bis zur ihrer Großjährigkeit bzw. Heirat gut versorgt, sie zur Schule gehen und einen Beruf der ihnen zusagt erlernen lässt. Bei Heirat - mit dem Einverständnis des überlebenden Ehegatten - erhalten sie gemeinsam eine Summe von 15.000 gl. und jeder von ihnen ein Bett mit Zubehör und Tafelwäsche von guter Qualität. Falls der Erblasser vor seiner Frau versterben sollte und keine minderjährigen oder unverheirateten Kinder hinterlässt, erbt seine Ehefrau den kompletten Besitz, ist aber verpflichtet, seinen nächsten Verwandten folgendes zukommen zu lassen: Seinem Bruder Alff Damasz. 14.000 Gulden, dem Sohn seines Bruders Hendrick Damesz. (unter Berücksichtigung dessen, was er von seinem Vater bereits vorab erhalten hat), 300 Reichstaler ( 1 Reichstaler = 2,5 Gulden), seinem Halbbruder, Sohn seines Vaters aus einer späteren Ehe, 100 Reichstaler. Falls die Erblasserin vor ihrem Ehemann verstirbt und keine minderjährigen oder unverheirateten Kinder hinterlässt, erhält er alle ihre Besitztümer ist aber verpflichtet ihren nächsten Verwandten folgendes auszuzahlen: ihrem Bruder Pieter Jansz. 4000 gl., dem Sohn ihres Bruders Jan Pietersz. 600 gl., Jan's Schwester Zelichen Pietersdr. 300 gl., und Ern op de Wusten 5 Rosenoble oder 50 Gulden.
Am 21. Mai 1636 verkauft Jacob de With, Angehöriger des Ältestenrates und Steuereinnehmer, ein Warenhaus mit zwei dahinterliegenen Schuppen an der Ecke Schrijversstraat - zwischen dem Haus der Juffer Cools und der Schrijverstraat gelegen und an den Hof der Juffer Cools grenzend an den Harnischmacher Coernaet Damasz.
Am 14. September 1636 unterzeichnen sowohl Coenraet Damasz als auch ,Oloff Damasz, smid van Lintorf als Zeugen das Testament der 27 jährigen Anneken Barents bei Notar Dirck Sijmonsz.Copelaer in Dordrecht.
Am 8 Febr. 1637 zeichnet Coenraet Damisz als Zeuge den Ehevertrag seines Neffen Coenraet Hartloff mit Berbera Schiff.
Erstaunlicherweise wird Coenraet Damas, jetzt in der Gravenstraat wohnend, in der Steuerliste von 1638 mit nur 20 Gulden (geschätztes Vermögen 4000 Gulden!) aufgeführt.
Wann die Familie vom Riedijk in die Gravenstraat gezogen ist, ist nicht bekannt. Im Testament von 1632 wird als Anschrift noch der Riedijk genannt, aber sie sind vermutlich schon bald danach verzogen, denn in den Konsistorialakten der Dordrechter reformierten Gemeinde erfährt man 1638 von vielen Beschwerden über den reparaturbedürftigen Zustand der Häuser am Riedijk. Es ist also nicht verwunderlich, dass diese Familie jetzt dort nicht mehr zu finden ist. Das Haus scheint aber noch im Besitz des Coenraet Damisz zu sein, denn in einer Verkaufsurkunde vom 10. Mai 1640 wird ein Haus auf dem Riedij, zwischen dem von Barent Gerritzsz und dem von Coenraet Damisz an die Witwe Janeken Henricx verkauft.
Am
24 Aug. 1639 erscheint der Notar D. Eelbo mit zwei Zeugen
im Auftrag des Dordrechter Kaufmanns Nicolaes van Helmont
im Hause des Coenraet Damasz., und legt ihm einen Wechsel
zur Zahlung vor. Coenraet Damasz gibt an, dass er keine
Nachricht von Luther im Grundt - der in der Rechnung
erwähnt ist - erhalten habe und er diesem Luther im
Grundt nichts schulde. Falls er aber von Luther vor dem
angegebenen Zahlungstermin Waren im Wert von 202
Reichstalern, der in der Rechnung genannten Summe,
erhält, würde er den Wechsel akzeptieren und die 202
Reichstaler bezahlen. Aufgrund dieser Weigerung hat Notar
Eelbo formal protestiert.
Die Rechnung lautet sinngemäß: An Coenraet Dameijs
Kaufmann in Dortich [sic]. Werter Herr und Freund
Connradt Dameijs, bitte zahlen Sie auf Begehren des
Luther im Grundt an Henrich und Jacob de Grotnen oder
deren Agenten eine Summe von 202 Reichstaler. "Sei
mit Gott befohlen", unterzeichnet von Christoffel
Moum.
Am 14 Okt. 1639 legt Notar Eelbo diesen Wechsel nochmals
vor und Coenraet Damasz teilt ihm mit: Ich habe keinen
Auftrag zur Zahlung dieser Rechnung von Luther im Grundt
erhalten, obwohl ich zwischenzeitlich andere Briefe von
ihm erhalten haben und ich werde nicht zahlen bevor ich
einen solchen Auftrag bekomme.
Am 23 Sept. 1639 schließen der Amsterdamer Kaufmann Piere Pellicot und Coenraet Damasz. einen Vertrag über die Lieferung von Eisen-Sicheln ab. Coenraet Damasz wird an Piere Pellicot oder seinen Agenten über 2 Jahre jährlich ca. 40.000 Sicheln liefern. Jedes Jahr 18.000 bis 20.000 große, je Hundert zu 26 Pfund "Dordrechts ijserenwaechs gewichte" zu einem Preis von 9 Gulden und jährlich 18 bis 20.000 Sicheln mit eingeprägten Qualitätsmarken, je Hundert zu 24½ bis 25 Pfund zu einem Preis von 6 Gulden. Coenraet Damisz verplichtet sich, keine Sicheln an Händler in Frankreich oder Händler die mit Frankreich handeln zu verkaufen oder verkaufen zu lassen. Im Gegenzug sagt Piere Pellicot zu, die besagten Sicheln nicht in Holland, Zeeland oder anderen Teilen der Vereinigten Provinzen sondern ausschließlich in Frankreich zu verkaufen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Summe von 300 Gulden zu zahlen, je zur Hälfte an die Armen und den Geschäftspartner. Nach Ablauf dieses Vertrages wird C Damissen eine Verlängerung dieses Vertrages anbieten bevor er Verhandlungen mit anderen Käufern führt.
Eine weitere Notariatsakte vom 5.3.1640 betrifft die Lieferung von Eisen an den Nagelmacher Sijmon Jansz. Lermijt und am 1. Mai 1640 übernehmen Coenraet Damasz und Andries Jeremiasz die Vormundschaft des Abraham Aelbertsz. Redervelt, Sohn der Verstorbenen Eheleute Aelbert Jansz. Redervelt [Bäcker gem. Steuerliste von 1626] und Elisabeth Jeremiasdr. Am 18. Juni 1640 erteilt er dem Anwalt Anthonius Lipsius in Breda Vollmacht, Forderungen in Breda einzutreiben und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.
Am 12 Juni 1640 verkauft Coenraet Damisz. ein Haus auf dem Riedijk genannt "de Verkeerde Weerelt" an Matheus van der Poele, Harnischmacher in Dordrecht, zum Preis von 400 Gulden und am 13. Oktober des gleichen Jahres kauft er für 750 Gulden ein weiteres Haus in der Schrijverstraat, zwischen seinem eigenen und dem des Staes Jacobsz.
Gemäß dem Ehevertrag vom 15. Januar 1641 zwischen dem Kaufmann und Witwer Coenraet Damassen und der Elisabeth Ruijtenborg, die hierbei von Jacob de Wit, dem Bürgermeister von Dordrecht begleitet wird bringen, bringen Braut und Bräutigam ohne Ausnahme alle ihre gegenwärtigen Besitztümer in diese Ehe ein. Die Braut bringt auch sämtliche Kleidung, Schmuck und Silbergegenstände, die später in einer separaten Inventarliste spezifiziert werden, ein und übergibt sie ihrem Ehemann. Es wird keine Gütergemeinschaft vereinbart. Wenn Coenraet Damisz vor seiner zukünftigen Ehefrau verstirbt, gleich ob aus dieser Ehe Kinder hinterlassen werden oder nicht, wird sie alle ihre Besitztümer wie in der Inventarliste aufgeführt, zurück bekommen. Außerdem wird sie aus dem Besitz ihres Ehemannes eine Summe von 300 Gulden, zahlbar jährlich bis zu ihrem Tod, aus einer in Schuldscheinen angelegten Summe von 6000 Gulden erhalten. Nach ihrem Tod wird diese Summe von 6000 Gulden an Coenraet Damassens Kinder bzw. deren Nachkommen übergehen. Wenn Elisabeth Ruijtenborg vor ihm verstirb ohne eigene Kinder zu hinterlassen, erben ihre nächsten Verwandten ihre vorgenannten Besitztümer. Werden aus dieser Ehe Kinder hinterlassen, so werden diese, gemäß den gültigen Gesetzen von Süd-Holland, gemeinsam mit den beiden Kindern aus seiner vorherigen Ehe zu Miterben des Besitzes des Ehemanns. Coenraet behält sich das Recht vor, seinen beiden Kindern aus dem Erbe ihrer Mutter so viel zukommen zu lassen, wie er für gut ansieht. Wenn die Kinder aus seiner zukünftigen Ehe vor ihrer Großjährigkeit oder Heirat versterben, soll alles was sie von ihrem Vater geerbt haben auf die Kinder aus der vorherigen Ehe, bzw. deren Nachkommen, aufgeteilt werden. Coenraet wird alle Einkünfte und Verluste die während dieser Ehe gemacht oder erlitten werden übernehmen, mit Ausnahme dessen, was er oder seine Ehefrau erben. Das soll an die Seite der Herkunft zurückgegeben werden.
Am 12 April 1641 erteilt Coenraet Damasz. Kaufmann in Dordrecht dem Johan du Blas (dem 2. Ehemann seiner Schwägerin Achien Verlow, der Witwe des Jan Ruitenburg), Vollmacht, seine Forderungen bei einem Kaufmann in London einzutreiben und die restlichen der dort in Kommission gegebenen Waren zu verkaufen und am 12. Januar 1643 kauft Coenraet Damissen von dem früher in Den Doel (bei Antwerpen) und heute in Almkerk (Nord-Brabant) wohnenden Schmied Cornelis Janssen und seiner Ehefrau Anneken Pouwelsdr. Hypothekenbriefe im Wert von 700 Gulden auf ein Haus mit zwei Höfen in dem Dorf Den Doel, samt Kuhstall, Werkzeug und allen übrigen Gerätschaften.
Am 16.12.1643 beschreibt der Notar Eelbo, dass er Coenraed Damissen einen Wechsel zur Einlösung vorlegt, dieser aber die Zahlung verweigert, da der nur die gängigen Währungen, wie Carolus Gulden oder Schottische Jacobus zu 12 Gulden 16 Stüber oder Französische Kronen zu 4 Gulden 18 Stüber habe, der Wechsel aber auf Silbermünzen ausgestellt sei hierfür benötige er eine Vornotiz von 8 Tagen.
1642 findet man Coenraet Damasz van der Linden als Bürgen beim Verkauf eines Hauses am Markt zum Preis von 2100 Gulden.
Am 3. Dezember 1646 wird er im Testament von Burchgen Arijensdr, Ehefrau von Pieter Antheunisz, Bürger in Dordrecht, als Testamentsvollstrecker benannt und im November 1647 tritt er als Vormund der Kinder der verstorbenen Eheleute Jan Bartholomeusz (Penras) und Grietgen Adriansdr. beim Verkauf einen Hauses auf dem Riedijk an Caspar Calthoff auf.
Anscheinend hofft Conrad Damissen Ende 1646 für die Wahl des neuen Presbyteriums der Dordrechter reformierten Gemeinde aufgestellt zu werden. Denn in den Protokollen des Kirchenrates findet man unter dem 10. und 17. Januar 1647 Einträge über eine Befragung seiner Ehefrau, die öffentlich behauptet, dass ihr Ehemann nur aufgrund der abwertenden Bemerkungen des Pfarrers Henricus Dibbetius (in den nicht-öffentlichen Sitzungen des Presbyteriums) nicht aufgestellt wurde. In den Protokollen ist nicht gesagt, dass diese Behauptungen unwahr seien, man kann also davon ausgehen dass der Pfarrer Dibbetius sich tatsächlich gegen die Wahl des Conrad Damissen in den Ältestenrat ausgesprochen hat. Über evtl. Gründe hierfür kann man nur spekulieren.
Im
Jahr 1647, am 11. April, lässt " d'eersaeme Sr.
Coenraet Damasz. van der Linde, coopman ende borger"
vor Notar Daniel Eelbo ein neues, sehr ausführliches
Testament aufnehmen in dem über seinen Besitz wie folgt
verfügt: Seine Ehefrau Elisabeth Ruijtenburch erhält,
zusammen mit der im Ehevertrag festgelegten Summe von
10.000 Gulden, einen jährlichen Betrag von 200 Gulden,
angelegt in Schuldverschreibungen der Provinz Holland und
West Friesland. Die vorgenannten 10.000 Gulden sollen
nach ihrem Tod an die Nachkommen seines Sohnes Johannes
Coenraatsz. van der Linde gehen, zusammen mit einer
weiteren Summe von 15.000 Gulden. Diese Summe soll bis zu
deren Großjährigkeit bzw. Heirat sicher angelegt
werden. Bis dahin soll sein Sohn Johannes der Nutznießer
dieser Anlage sein. Conrad bezieht sich hier auch auf das
bereits ausgezahlte Erbe, dass sein Sohn Johannes von der
verstorbenen Mutter und dem verstorbenen Bruder Dam
erhalten hat. Falls sein Sohn Johannes ohne Nachkommen zu
hinterlassen vor ihm versterben sollte, soll die Summe
von 25.000 Gulden folgenermaßen aufgeteilt werden:
Erstens erhalten die Kinder/Nachkommen seiner
verstorbenen Brüder Hendrick und Adolf insgesamt 20.000
Gulden und zweitens die Kinder/Nachkommen von Pieter
Jansen, dem verstorbenen Bruder seiner ersten Ehefrau,
insgesamt 5.000 Gulden.
Im Juli 1647 erscheint der Notar Daniel Eelbo bei Conrad Damasz van der Linde, um eine Schuld von 265 Gulden 5 Stübern einzutreiben, für eine Lieferung von "XXV stucx gegoten blinde platen... te samen 2950 ponden Amsterdams gewicht". Sein zwischenzeitlich verstorbener Sohn Dam hatte diese Waren im Auftrage eines Amsterdamer Kaufmannes verkauft. Conrad Damasz gibt an, dass die Zahlung bereits vor Monaten erfolgt sei und falls doch noch etwas offen stehen sollte, soll man ihm eine Rechnung schicken und er würde dann sehen, was sich noch machen lässt.
Im Oktober 1647 findet sich sein Name auch in den Düsseldorfer Konsistorialakten:
13.
October 1647 - Weiln Conradt Damiß von Lintrop vor Hoeff
zu Dordrecht unseren Armen auß miltem hertzen laut
seiner eigener Handt vereehret 8 ½ Reichsthaler welche
bei Hinrichen Wirtz ein sollen gefordert werden, alß hat
man solches zu thun Jacob Schliepkoeten aufgeben undt ihm
desßwegen abgemeltes Conradt Damiß eigen Handtbrieflein
hiervon eingehandigt.
24. Novembris 1647 - Eß referirt Jacob Schlipekoeten,
daß Heinrich Wirtz wegen der 8 ½ Reichsthaler, so
Conradt Damiß von Lintrop unseren Armen vereehret undt
ihm sollen eingefordert werden, Außstandt begert und
gelobt dieselbe zu erste Gelegenheitt richtigh zu
bezahlen.
Aus einer Notariatsurkunde vom 17. Juli 1648 erfahren wir, dass Conrad zusammen mit den Dordrechter Kaufleuten Adriaen van Angeren, Gijsbert van Daelen und Cornelis van de Graeff ein Schiff, "de Maecht van Dordrecht" besitzt. (Die Maecht (Jungfrau) van Dordrecht ist das Wappenzeichen von Dordrecht.) Das Schiff wurde 1643 in Schiedam gebaut und hat incl. Zubehör, wie Seilen, Anker usw. 22.819 Gulden 17 Stüber und 12 Pfennig gekostet. Kapitän dieses Schiffes ist Stoffel Jacobs und in dieser Akte wird der Verkauf seines Anteils (ein Vierzehntel) an den 2. Kapitän, Leendert Leendertz Muijs, verbrieft.
Am 23.3.1650 lassen Jacob Trip, Hans Boor und Coenraet Damasz. van der Linde, Eisenhändler und Bürger in Dordrecht eine notarielle Urkunde erstellen, worin sie bestätigen sowohl in der Vergangenheit als auch Gegenwart für die Eisen-Importe aus Schweden, "heerts", Namur und Kurland Steuern an die Stadt Dordrecht zu bezahlen.
| Vermutlich kurz nach dem Tod seines Sohnes Johannes lässt Coenraet Damasz. van der Linde am 28 March 1650 ein neues Testament aufsetzen, worin er alle vorhergehenden Testamente widerruft und den Ehevertrag zwischen ihm und seiner Ehefrau Elisabeth Ruijtenburch bestätigt, soweit er nicht dem folgenden letzten Willen widerspricht. Er vermacht Elisabeth zusätzlich zu der darin genannten Summe eine Dividende von 200 Gulden, zahlbar jährlich ab seinem Tod bis zu ihrem Tod, wovon die Hauptsumme 10.000 Gulden beträgt und in Regierungs-Bonds der Provinz Holland und West-Friesland angelegt ist. Er vermacht ihr ebenso einige Möbel und andere Haushaltsgüter, die später in einem separaten Dokument handschriftlich bezeichnet werden sollen. Als Erben aller seiner anderen Besitztümer, einschließlich der genannten 10.000 Gulden, bestimmt er die Kinder seines verstorbenen Sohnes Joannes van der Linde aus der Ehe mit Maria Mispelshoeff, ebenso das Kind mit dem sie momentan schwanger ist, zu gleichen Teilen pro Kopf. Falls diese Kinder ohne legitime Nachkommen versterben, bestimmt er als Erben die Kinder seiner Brüder Hendrick und Adolph Damasz., aber unter der Bedingung, dass sie den legitimen Nachkommen des Pieter Jansz., Bruder seiner ersten Ehefrau Celiken Jansdr., eine Summe von 2000 Gulden zukommen lassen. Als Vormünder seiner minderjährigen Erben bestimmt er Johan de Wit Jacobsz. und Hugo Bastiaensz. van der Meer, Bürger in Dordrecht. Er bittet sie darauf zu achten, dass seine Enkelkinder zu aufrichtigen und gottesfürchtigen Menschen erzogen werden und dafür zu sorgen, dass sie - sofern sie die Voraussetzung dafür haben - auf eine Universität gehen und Theologie oder eine andere Wissenschaft studieren. | ![]() Statue der Brüder Johann und Cornelis de Witt in Dordrecht |
Am 25. März. 1652 bescheinigen vor Notar J. Schoormans der Nicolaus Crucius, Apotheker und Bürger in Dordrecht, Abraham Waelpot, Buchhändler in Delft, als Ehemann der Elisabeth Crucius und Catharijna Crucius, dass sie von Hugo Bastiaensz. van der Meer und Coenraet Damisz. van der Linden, als Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Eheleute Reverend Nicolaes Crucius und Maria Pietersdr. de Haes, jeder einen Betrag von 313 gl. 9 stuivers und 1 penning als Anteil am Besitz des in Indonesien verstorbenen Pieter Crucius erhalten haben.
NB Nicolaas Crucius, geboren 1594 in Haalem, war Pfarrer der reformierten Kirchen in Bleiswijk ab 1619, in Dordrecht ab 16. Nov. 1628 und verstarb in Dordrecht am 15. Jan. 1643.(Quelle: F.A. van Lieburg, Repertorium van Nederlandse hervormde predikanten tot 1816, deel I: predikanten (Dordrecht 1996)
In der Steuerliste von 1652 ist Coenraet Damasz opte Niewe Opslach (heute Wolveverhaven) mit 20 Ponden eingetragen. Diese Summe ist wieder durchgestrichen und statt dessen 1 Pond eingetragen.
Auch in der Gote Spuistraat hat er ein Haus besessen, denn in einer Verkaufsurkunde vom 27.2.1657, als Jacob Jansz Burgers dort ein Haus kauft, heißt es "neben dem Haus von Coenraet Damisz van der Linde "
Am 1. Okt. 1657 erteilt er seinem Neffen Hendrick Bammielra, Wirt und Bürger in Roermond, Vollmacht, seine Ansprüche gegen Arnolt van der Eijck in Roermond, für eine vor einigen Jahren erfolgte Weinlieferung geltend zu machen.
Coenraet Damisz verfasst mehrere Nachträge zu seinem letzten Testament. Für die Geschichte von Lintorf und Ratingen ist jedoch der am 3. Juli 1663 handschriftlich verfasste Nachtrag von Bedeutung. Der Text erscheint sehr mysteriös eine Übersetzung und Zusammenfassung ergibt folgendes:
Ich
verfüge hiermit über die Besitzungen im Bergischen
Land, angelegt zum Vorteil unseres studierenden Neffen
Christoffel unter der Bedingung, dass er als Pfarrer
berufen wird, gemäß den bei Dam, Moritz und Adolph
Heintges hinterlegten Schuldbriefen im Gesamtwert von
7450 Reichsthalern.
Jeder dieser Briefe erbringt jährlich 5 % Zinsen,
zusammen 367 ½ Reichsthaler, mit Commission für Dam und
Moritz für das Einziehen des Geldes. Von diesen 7450
Rtlr. soll Stoffel, solange er studiert und bis zu seiner
Berufung, die Zinsen erhalten. Alles, was er von diesen
367 ½ Reichsthalern sparen kann, soll an Moritz, an die
Armen oder den Pfarrer zur Zahlung seines Gehaltes
gegeben werden, oder an die, die es benötigen. Ich setze
die beiden Neffen Dam und Moritz als Betreuer dieser
Nachlassenschaft ein und beauftrage sie, die Schule zu
unterstützen, falls Reparaturen notwendig werden oder
das Geld zur Bezahlung eines Schulmeisters nicht
vorhanden ist. Ich bestimme, dass der Brief auf Hof und
Mühle Diepensiepen an die Ratinger Kirche übertragen
wird, wenn Stoffel berufen wird. In diesem Fall soll der
Brief an die Kirche ausgehändigt werden und die armen
Schüler der Schule 2000 Rtlr bekommen, die Zinsen sollen
eingezogen und den Armen übergeben werden, die ihren
Pfarrer nicht bezahlen können oder deren Schule soll
unterstützt werden. Handele nach bestem Gewissen. Von
den restlichen 5450 Reichstalern sollen Bruder Heinrich
oder seine Kinder 2225 Rtlr pro Kopf bekommen. Te Manger,
Heussel und Vogelbos haben bereits 1300 Rtlr. bekommen,
dieses sollte von dem, was sie noch von mir zu bekommen
haben, abgezogen werden. Was immer übrig bleibt, steht
Conrad, Dam und Moritz, ich meine zu sagen Conrad, Deinem
Bruder und Bruder Moritz und Reiner und Zeliken der
Schwester zu. Das ist mein letzter Wille, führe in
gewissenhaft aus. Auch meine Woll- und Leinenkleidung
soll unter meinen Erben aufgeteilt werden. Stoffel, Dam,
Moritz, Reiner und Zeliken sollen ihren Anteil an dem
Bargeld bekommen. Das ist von mir Conrad Damisz mit
eigener Hand geschrieben am 3. Juli 1663
Im März 1664 verstirbt Coenraet Damissen van der Linden und der Ratspensionär von Holland und Westfriesland, Johann de Witt, schreibt folgendes an den Dordrechter Notar Arent van Neten:
Monsieur, wie bereits mündlich mitgeteilt, lassen meine gegenwärtigen Aufgaben und Tätigkeiten in Landessachen bedauerlicherweise nicht zu, dass ich die im Testament des verstorbenen Coenraet Damasz van der Linde vereinbarte Vormundschaft annehmen und ausführen kann. Ich hatte darauf vertraut, dass Coenraet Damasz van der Linde noch anders disponieren würde. Ich versichere, dass ich jederzeit gerne bereit bin, soweit es in meiner Macht steht, den Freunden des Verstorbenen zu helfen und zu assistieren
Unterschrieb en von Johan de Witt, Haege am 25.3.1664
NB: Johann de Witt war Ratspensionär von Holland und der einflussreichste niederländische Politiker in der ersten statthalterlosen Zeitperiode (16501672). Er hatte großen Einfluss auf die damalige Außenpolitik. Unter seiner Federführung wurde 1654 mit England Frieden geschlossen und der Friede von Westminster unterzeichnet. Seine Amtszeit war geprägt durch einen wirtschaftlichen Boom und den Höhepunkt des sogenannten "Goldenen Zeitalters". Nachdem 1665 der Krieg mit England erneut ausgebrochen war, war de Witt wieder an den Friedensverhandlungen beteiligt. 1667 erließ er den Eeuwig edict (Jahrhunderterlass), der die Abschaffung der Statthalterschaft und somit den Sturz des Hauses von Oranien beinhaltete.
| In dem
Nachlass-Inventar des Coenraet Damisz van der
Linde, aufgenommen am 9. Mai 1664, ist unter
anderem folgendes aufgeführt: Häuser:
Obligationen
und Rentenbriefe |
![]() Schrijverstraat ( Ecke Kuipershaven) - Hier standen einst die Wohn- und Lagerhäuser des Coenraet Damisz. van der Linde
|
Nach seinem Tod gehen die Erben insbesondere gegen die Nachträge zu den Testamenten an und es werden noch diverse notarielle Verhandlungen geführt, so z.B. die folgenden:
Coenraet Damisz. van der Linde wollte als Vormund des Jan Jansz. Mets jun. eine Summe von 1600 gl. beim "Comptoir van de Gemeene Middelen at Dordrecht" (einer Art Steuer-Büro) anlegen, hat dafür eine Quittung des Steuer-Einnehmers Cornelis van Hoogeveen, aber niemals den tatsächlichen Rentenbrief erhalten. Da Van Hoogeveen's zwischenzeitlich für bankrott erklärt wurde, ist damit auch nicht mehr zu rechnen und das übergebene Geld ist niemals wirklich angelegt worden. Die Erben des Jan Mets reichen Klage ein. Nach dem Tod des Coenraet Damisz geht die Klage über auf seine Erben, nämlich den Dordrechter Ratsherrn Adriaen Coenen als gerichtlich bestimmtem Vormund der Johanna van der Linde, Jacobus Casteleijn (Kaufmann in Rotterdam) als Ehemann der Celia van der Linde, [Johanna und Celia sind Kinder von Conrads Sohn, und somit seine Enkel] und Johannes van der Linde, als Vormund der vorgenannten Johanna van der Linde. Die Kläger fordern eine Summe von 1600 Gulden und Zinsen ab dem 16 April 1655 sowie eine Summe von 1400 gl. aus einem Rentenbrief, den Conrad eingelöst hat. Die Angeklagten halten dagegen, dass Coenraet in das Comptoir gegen Quittung des vorgenannten Steuer-Einnehmers investiert hat, wie er auch viele Male zuvor schon sein eigenes Geld dort investiert und Van Hoogeveen vertraut hat, und dass diese Quittungen von hoch angesehenen und qualifizierten Leuten in dieser Stadt akzeptiert wurden. Dort wurden 3 Prozent und mehr Zinsen gezahlt, Conrad habe dementsprechend nicht unklug gehandelt und man kann ihm daraus keinen Vorwurf machen. Daher lehnen sie die Klage ab. Um weitere Gerichtsverhandlungen und Kosten zu vermeiden, einigt man sich letztendlich darauf, dass die Angeklagten die Quittung über 1600 gl und eine Summe von 700 gl bekommen sollen, was von Jacobus Casteleijn am 16 April 1665 erledigt wird.
Eine Zusammenfassung einer notariellen Urkunde vom 3
Oktober 1664:
Jacobus Castelijn erteilt Hans Pietersz. Grondt in
Solingen Vollmacht, Auskunft darüber zu geben, ob
Coenraet Damisz van der Linden, der verstorbene
Großvater von Castelijn's Ehefrau, nicht ein Anrecht
habe auf 2000 Reichsthaler auf den Hof Diepensiepen mit 2
Mühlen und 3 Fischteichen in Mettmann. Der Eigentümer
oder Pächter heißt Johannes Rader und die Zinsen sind
an einen Mann in Lintorf bezahlt worden. Auch soll er
Auskunft erteilen, ob noch weiteres Eigentum des
Verstorbenen vorhanden ist und dieses ggf. konfiszieren
und darauf achten dass Zinsen hierauf an niemand anderes
als Casteleijn und Miterben gezahlt werden. Grondt
erhält die Vollmacht, nötigenfalls rechtliche Schritte
einzuleiten.
1666 vereinbaren die Vertreter der Erben von Coenraet Damissen, Celia und Johanna van der Linden (1) mit Adam Heijntges, Maurits Adolfsen und Hans Temanger als Ehemann von Trijntgen Vogelbos, auch im Auftrage der anderen Konsorten (2) die nicht namentlich genannt sind, dass die unter 2 genannten die Eigentümer der von Coenraet Damisz. van der Linden in der ohne Notar und Zeugen erstellten Urkunde vom 3. Juli 1663 vermachten 5450 Reichstaler bleiben sollen. Im Gegenzug zahlen sie vor dem 1. Mai 1667 an die unter 1 genannten Erben die Summe von 1600 Reichstalern.
Am 12. März 1667 wird notariell festgehalten, dass die Vormünder der Celia und Johanna van der Linden von der reformierten Ratinger Gemeinde 200 Reichstaler aus der Hand des Dordrechter Kaufmannes Adolph von der Linden erhalten haben. Diese Zahlung steht im Zusammenhang mit der am 9. Juli 1666 getroffenen Vereinbarung zwischen den Dordrechter Erben und dem Ältesten der Ratinger reformierten Gemeinde, Paul Schlippert.