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Celiken
JANS aus Cronenberg
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| 1. | Frederick JANSZ,
gestorben vor 1632. Frederik Jansz wird im Testament der Celiken Jansz Jahr 1632 als verstorbener Halbbruder genannt. |
| 2. | Mette
(siehe IIa). |
Kinder aus der zweiten Ehe von Celiken Jans Vater:
| 3. | Celiken
JANS, geboren in Cronenberg (siehe oben
und IIb). |
| 4. | Pieter
JANS (siehe IIc). |
IIa Mette.
Mette wird 1632 unter den Erben der Celiken Jansz
genannt.
Verheiratet mit Hartloff
SCHELLENBECK. (Kirchenbuch Elberfeld:
"Hartloff in der Schellenbeck im Kirchspiel
Lüttringhausen".)
Aus dieser Ehe stammen:
| 1. | Anna SCHELLENBECK,
getauft am 20.02.1600 in Elberfeld. |
| 2. | Johann SCHELLENBECK,
getauft am 04.06.1601 in Elberfeld. |
| 3. | Ursel SCHELLENBECK, getauft am 15.12.1604 in Elberfeld. Ursel ist als Hausmädchen im Haushalt des Conrad Damissen von der Linden im Testament von 1632 mit 200 Gulden bedacht. |
| 4. | Conrad
HARTLOFFSZ. SCHELLENBECK, getauft am
28.02.1607 in Elberfeld (siehe IIIa). |
| 5. | Ann SCHELLENBECK, getauft
am 24.02.1610 in Elberfeld. |
IIb Celiken
JANS, (siehe oben) geboren in Cronenberg, gestorben
1639. Begraben in der Augustijnenkerk, Grab 127.
Kirchliche Trauung am 29.04.1618 in Dordrecht mit Conrad DAMISSEN von der
LINDEN, Harnischmacher und Kaufmann in Dordrecht.
IIc Pieter
JANS wird 1636 im Testament seiner Schwester Seliken
mit 4000 gl. bedacht.
Kinder::
| IIIa Conrad HARTLOFFSZ. SCHELLENBECK, Harnischmacher, getauft am 28.02.1607 in Elberfeld, ist 1626 Lehrling in der Schmiede seines Onkels Conrad Damasz in Dordrecht. | ![]() |
Conrad Hartloffsz. Schellenbeck ist ein Sohn von Hartloff SCHELLENBECK und Mette (siehe IIa).
Aufgebot in s'Hertogenbosch und Kirchliche Trauung am
22.02.1637 in Dordrecht mit Berbera
SCHIF, geboren in Aachen.
Am 8 Febr. 1637 schließen der Junggesellen Coenraet
Hartloff als zukünftiger Bräutigam, begleitet von
seinem Onkel Coenraet Damisoon, und Berbera Schiff Junge
Tochter und zukünftige Braut, belgeitet von ihrem Vater
Pieter Lenaertsz. Schijff und ihrem Bruder Pieter
Pietersz. Schijff einen Ehevertrag. Die zukünftigen
Eheleute vereinbaren ohne Ausnahme ihre gesamten
Besitztümer als gemeinschaftliches Vermögen in die Ehe
einzubringen. Falls er vor ihr verstirbt ohne Kinder zu
hinterlassen, erbt sie alle seine Besitztümer unter der
Voraussetzung, dass seine nächsten Verwandten die Summe
von 500 Gulden bekommen. Falls sie vor ihm verstirbt ohne
Kinder zu hinterlassen, erbt er alle ihre Besitztümer
unter der Voraussetzung, dass ihre nächsten Verwandten
die Summe von 150 Gulden bekommen. Diese Vereinbarung ist
unterzeichnet von Conrat Hartloffs, Berbera Schijff,
Pieter Lenarsen Schijff, Pieter Schiff jun.
Kinder der Eheleute Schellenbeck / Schif: